Inhalt der Seite
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und Klimatechnik Klement GmbH.
b) Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen und insbesondere auch allfällige Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Klimatechnik Klement GmbH schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
d) Die AGB gehen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht, den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Normen vor.
e) Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden ohne Schriftform gelten als nicht getroffen.
f) Mündliche Angaben/Zusagen der Mitarbeiter von Klimatechnik Klement GmbH sind nicht verbindlich. Diese sind nicht berechtigt von den schriftlichen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
2. Projektplanung, Angebote, Auftragsbestätigungen, Nebenabreden
a) Allfällig erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen und Klimatechnik Klement GmbH zur Verfügung zu stellen.
b) Sofern die Planung und Ausführung des Projektes nicht auf Grund der Naturmaße vor Ort erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber schriftlich Pläne zur Verfügung zu stellen. Für unrichtige Angaben des Auftraggebers und allfällige daraus resultierende Mängel wird von Klimatechnik Klement GmbH keine Haftung übernommen. Etwaige daraus entstehende Kosten werden dem Auftraggeber verrechnet.
c) Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch schriftliche Auftragsbestätigung von Klimatechnik Klement GmbH zustande.
d) Wird ein Kostenvoranschlag unter Gewährleistung seiner Richtigkeit erstellt, ist er entgeltlich und wird gemäß der Gebührenordnung für Ziviltechniker in Rechnung gestellt.
e) Soweit Leistungen wie Stemm-, Putz-, Bau-, Spengler-, Fliesen und Zimmermannsarbeiten, Gerüstung, Elektro- und Wasserinstallationen samt Tauwasserableitung, Schuttabfuhr, Fracht, Transporte, erforderliche Entsorgungen von Kühlmittel, Ölen oder sonstigen Substanzen, sowie Teilen von Anlagen und Geräten etc. im Kostenvoranschlag, bzw. im Angebot nicht ausdrücklich verzeichnet sind, werden diese, sofern die genannten Arbeiten tatsächlich anfallen, gesondert verrechnet.
3. Auftragserteilung und Leistungsausführung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich in Schriftform aus der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spezialvereinbarungen werden vor allem in schriftlicher Form für den Bereich der Wartungsverträge geschlossen.
b) Vom Kunden verlangte und nicht im Auftrag umfasste Mehrarbeiten bzw. wiederholt erforderliche Ausführungen von Leistungen – etwa nach Beschädigungen durch den Auftraggeber oder Dritte – werden ebenso wie verlangte Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat nach Regie verrechnet und sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
c) Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Klimatechnik Klement GmbH.
d) Der Versand von bestellten Waren, Geräten und dgl. erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wir nur über ausdrückliche Weisung des Auftraggebers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
e) Stornierung von schriftlich bestellen Waren aus dem Standardsortiment, die noch nicht zur Auslieferung an den Auftraggeber gelangt sind, werden mit einer Stornogebühr von 25% vom Bruttoauftragswert anerkannt. Die Stornogebühr ist bei Zustellung der Rechnung fällig. Nicht lagernde Ware ist davon grundsätzlich ausgenommen. Eine Ausnahme davon bildet das gesetzliche Rücktrittsrecht lt. KSchG.
f) Die Rücknahme von ausgelieferter Waren ist nur dann möglich, wenn die Ware original verpackt ist. Bei Sonderanfertigungen und Waren, die nicht im Standartsortiment angeführt sind, ist eine Rücknahme grundsätzlich nicht möglich.
g) Klimatechnik Klement GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
4. Leistungsfristen und Leistungstermine
a) Liefertermine und Lieferfristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform und beginnen mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung; b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; c) Datum, an dem eine vor Lieferung der Ware/Dienstleistung oder des Individualprodukts zu leistende Anzahlung oder Sicherheit eintrifft.
b) Kommt es zur Verzögerung in der Leistungsausführung durch Umstände, die nicht im Einflussbereich von Klimatechnik Klement GmbH stehen, etwa weil ein Zulieferer nicht termingerecht liefert, werden vereinbarte Termine und Fristen hinausgeschoben, ohne dass eine allenfalls vereinbarte Pönale fällig wird.
c) Nur im Fall eines von Klimatechnik Klement GmbH verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Auftraggeber frei unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, die jedoch keinesfalls 4 Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurück zu treten. Anderweitige bzw. darüber hinaus gehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, Klimatechnik Klement GmbH trifft am Lieferverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.
d) Für die Durchführung von Wartungsarbeiten aufgrund eines Wartungsvertrages erhält der Kunde zwei Terminvorschläge innerhalb der Geschäftszeiten von Klimatechnik Klement GmbH. Kommt trotz dieser Vorgehensweise und eines zusätzlichen Terminvorschlages von Seiten des Käufers aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, kein Durchführungstermin zustande, so verliert der Kunde trotz Zahlung seinen Anspruch auf die Wartung und etwaige Garantieansprüche.
e) Im Falle, dass Mitarbeiter von Klimatechnik Klement GmbH trotz Terminvereinbarung etwaige Service- oder Montagearbeiten aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, nicht durchführen können, wird die volle Anfahrt inkl. Kilometergeld und Wegzeit verrechnet.
5. Übernahme
a) Klimatechnik Klement GmbH bzw. die Lieferfirma hat den Auftraggeber/Besteller vom Termin der Übergabe der erbrachten Leistung zeitgerecht zu verständigen. Bleibt der Auftraggeber/Besteller dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
b) Die Inbetriebnahme im Unternehmen des Auftraggebers/Bestellers gilt als erfolgte Übernahme.
6. Gefahrenübergang
a) Alle Gefahren – auch die des zufälligen Untergangs – gehen im Zeitpunkt der Leistungserfüllung auf den Auftraggeber/Besteller über. Bei montierten Anlagen ist dies in der Regel die Fertigstellung durch Klimatechnik Klement GmbH. Bei Lieferung ab Werkstatt ist dies die Übergabe an den Spediteur, bzw. der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist. Zum Zeitpunkt der Erfüllung ist der Kaufgegenstand im Sinne des § 6
Produkthaftungsgesetz in die Verfügungsmacht des Käufers übergegangen und damit in den Verkehr gebracht worden.
b) Die Inbetriebnahme im Unternehmen des Auftraggebers/Bestellers gilt jedenfalls als erfolgte Fertigstellung/Übernahme.
7. Gewährleistung, Schadenersatz, Gefahrenübergang
a) Ist der Auftraggeber/Besteller Konsument im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes, so gelten für die Gewährleistung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese zwingend sind. Ist der Auftraggeber/Besteller Unternehmen bzw. fehlen zwingende gesetzliche Bestimmungen, so gelten ausschließlich die im Folgenden dargestellten Regelungen.
b) Klimatechnik Klement GmbH leistet dem, seine Verpflichtungen erfüllenden Auftraggeber/Besteller gegenüber dafür Gewähr, dass die erbrachten Leistungen mängelfrei sind. Die Gewährleistung erlischt stets 1 Jahr nach Übergabe und es bestehen keine weitergehenden Ansprüche.
c) Anpassungen (Erweiterungen) der Gewährleistungsansprüche und Garantien werden im Falle von Wartungsverträgen direkt schriftlich im Wartungsvertrag vereinbart und gehen diesen Regelungen vor.
d) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
e) Berechtigte Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden haben Vorrang gegenüber allen anderen Rechtsbehelfen, insbesondere einem Anspruch auf Preisminderung und Wandlung. Die angemessene Frist zur Behebung gerechtfertigter Mängel beträgt zumindest ein Drittel der für die Durchführung der bemängelten Leistung vereinbarten Frist. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden innerhalb dieser Frist ist ausgeschlossen.
f) Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder gehemmt, noch der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst.
g) Die zur Mängelbehebung am Aufstellungsort oder im Betrieb des Auftraggebers/Bestellers erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen und –leistungen, Gerüste und dgl. sind unentgeltlich vom Auftraggeber/Besteller beizustellen.
h) Kann die Mängelbehebung nicht am Aufstellungsort oder im Betrieb des Auftraggebers/Bestellers erfolgen, so ist nach Weisung der Lieferfirma der Auftragsgegenstand an Klimatechnik Klement GmbH zu übersenden.
i) Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen wenn, vom Mangel betroffene Bereiche der Leistung/Ware von Dritten oder vom Auftraggeber/Besteller selbst verändert oder instand gesetzt worden sind.
j) Klimatechnik Klement GmbH behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden, ob das defekte Gerät, bzw. Bauteil repariert wird, oder durch ein neues Gerät bzw. Bauteil ersetzt wird.
k) Im Rahmen des Verkaufs gebrauchter Ware wird die Gewährleistungsfrist im Rahmen des Wirkungsbereiches des KSchG auf 1 Jahr begrenzt. Außerhalb dieses Wirkungsbereiches gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten als festgelegt.
l) Die Gewährleistungspflicht von Klimatechnik Klement GmbH erlischt, wenn auf dem Gerät angebrachte Seriennummern oder sonstige Identifikationszeichen verändert und/oder unkenntlich gemacht werden.
8. Schadenersatz
a) Für Schäden aller Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich allfälliger Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln (Mangelfolgeschäden) haftet Klimatechnik Klement GmbH nur, soweit Klimatechnik Klement GmbH, bzw. von dieser beauftrage Firmen solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet auf sämtliche im Montagebereich verlaufende verdeckte Leitungen, egal ob Wasser, Gas, Strom oder Abwasserleitungen hinzuweisen. Für Schäden, die an diesen Leitungen aufgrund der Unkenntnis der Klimatechnik Klement GmbH oder deren Mitarbeiter entstehen, wird in keiner Weise gehaftet.
c) Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schäden ist ausgeschlossen.
d) Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.
9. Entgelte/Preise
a) Die Preise verstehen sind unverpackt und verladen ab Betriebsstätte von Klimatechnik Klement GmbH bzw. deren Lieferfirmen und/oder inländischen Unterlieferanten.
b) Arbeitsaufwand wird nach den jeweils geltenden Sätzen von Klimatechnik Klement GmbH verrechnet, ebenso Reisekosten, Zulagen und dgl.
c) Bei Aufmaßverrechnung erfolgt die Ermittlung der Aufmaße in Gegenwart des Auftraggebers/Bestellers oder eines von ihm genannten Vertreters. Bleibt dieser trotz zeitgerecht erfolgter Einladung der Aufmaßermittlung fern, gelten die von Klimatechnik Klement GmbH ermittelten Aufmaße als richtig festgestellt. Das Aufmaß kann auch in einem bauseitig beigestellten Plan eingezeichnet werden, wobei die Kosten dieses Planes zu Lasten des Auftraggebers/Bestellers gehen.
d) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung Kostenfaktoren von Klimatechnik Klement GmbH, wie Einkaufpreise, Zölle, Löhne, Soziallasten, Steuern und dgl. so gehen diese Erhöhungen zu Lasten des Auftraggebers/Bestellers.
e) Erhöhungen des Pauschalnettopreises der im Rahmen eines Wartungsvertrages vereinbarten Wartungspauschale gelten bis zu 5% pro Jahr infolge von Kostensteigerungen ohne erforderliche Ankündigung durch den Auftraggeber als akzeptiert.
10. Zahlung und Zahlungsverzug
a) Klimatechnik Klement GmbH ist berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen in angemessener Höhe (mindestens 30% der Bruttoauftrags-summe) zu verlangen.
b) Wartungsverträge sind jährlich im Voraus zu Jahresbeginn lt. Rechnungslegung prompt ohne Abzug zu begleichen.
c) Der Auftraggeber/Besteller hat nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen über Verlangen von Klimatechnik Klement GmbH zu leisten.
d) Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form zu.
e) Zahlungen werden ausdrücklich nur in Form von Überweisungen auf das angegebene Geschäftskonto von Klimatechnik Klement GmbH oder mittels Barzahlung angenommen.
f) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängel, die die Funktion oder den Gebrauch des Liefergegenstandes (Anlage, Gerät etc.) nicht wesentlich beeinträchtigen, ist unzulässig und ausgeschlossen.
g) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Bestellers ist Klimatechnik Klement GmbH berechtigt, den Ersatz der Zinsen und Spesen in der Höhe zu verlangen, mit denen sie selbst im Rahmen in Anspruch genommener Kredite belastet ist, jedoch mindestens 12% der Bruttoauftragssumme, dies unbeschadet drüber hinausgehender Ansprüche.
h) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Bestellers ist Klimatechnik Klement GmbH berechtigt, den Gesamtpreis sofort fällig zu stellen und für den Fall, dass der Auftraggeber/Besteller seine Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet allfälliger sonstiger Rechte die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen/Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurücknehmen.
i) Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber/Besteller verpflichtet, Klimatechnik Klement GmbH alle durch die Geltendmachung der Forderung verursachten Kosten, wie insbesondere Mahnspesen und Kosten eines konzessionierten Inkassobüros, aber auch die Kosten eines zu Eintreibung herangezogenen Anwaltes zu ersetzen.
j) Im Falle des Zahlungsverzug entfällt die Leistungsverpflichtung von Klimatechnik Klement GmbH im Rahmen von Wartungsverträgen und etwaige Garantieerweiterungen oder Begünstigungen daraus erlöschen.
k) Das Zahlungsziel beginnt mit dem Rechnungsdatum = Aufgabedatum zu laufen. Das Geld muss bis zum Ende des Zahlungsziels auf dem Konto von Klimatechnik Klement GmbH einlangen.
l) Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers/Bestellers mit Forderungen der Klimatechnik Klement GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Klimatechnik Klement GmbH oder für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt oder von Klimatechnik Klement GmbH anerkannt worden sind.
11. Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Auftraggeber ausschließlich aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Auftraggebers/Bestellers mit einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, die die Durchführung des Auftrages durch Klimatechnik Klement GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Klimatechnik Klement GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ebenso verhält es sich, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eine Abweisung eines Insolvenzantrages wegen mangelnden Vermögens vorliegt.
c) Bezüglich des Rücktrittsrechts aus Wartungsverträgen wird eine Sonderregelung getroffen, die dem jeweiligen Wartungsvertrag zu entnehmen ist.
d) Ist Klimatechnik Klement GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt, ebenso wie bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers/Bestellers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers/Bestellers sind von diesem die von Klimatechnik Klement GmbH bereits erbrachten Leistungen zu honorieren.
e) Zur Leistungsausführung ist Klimatechnik Klement GmbH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
f) Grundsätzlich besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen (AGV) geschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
g) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage:
i. - im Falle eines Werkvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses und
ii. - im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag der Übergabe der Ware.
h) Damit der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, muss er die Klimatechnik Klement GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, den außerhalb des Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag zu widerrufen, an die Firmenanschrift des Unternehmens (siehe Firmenpapier) informieren.
12. Pflichten des Aufraggebers/Bestellers
a) Der Auftraggeber/Betreiber der Geräte und Anlagen hat die Anweisung der Betriebsanleitung einzuhalten und für die regelmäßige Wartung durch Klimatechnik Klement GmbH oder einer Fachfirma Sorge zu tragen. Die Anlage und die Geräte sind sauber zu halten und regelmäßigen, fachgerechten Reinigungen zu unterziehen. Ein Verstoß gegen diese Regelung zieht den Verlust des Gewährleistungsanspruches nach sich.
b) Bei Betrieb der Anlagen und Geräte sind durch entsprechend geschulte Mitarbeiter des Auftraggebers/Betreibers Kontrollen gemäß den Anweisungen der Betriebsanleitung regelmäßig vorzunehmen und bei Anzeige einer Störung Klimatechnik Klement GmbH unverzüglich zu verständigen.
c) Der Auftraggeber/Betreiber hat die Anlagen und die Geräte zur Behebung von Funktionsstörung durch Klimatechnik Klement GmbH bzw. eine beauftragte Subfirma jederzeit zugänglich zu machen.
13. Werknutzung, Werbeaufkleber und Firmenanschrift
a) Der Auftraggeber/Besteller gibt mit der Beauftragung Klimatechnik Klement GmbH sein unwiderrufliches Einverständnis, dass diese die von ihr gelieferten und montierten Anlagen bzw. Geräte im eingebauten Zustand fotografieren und zu Werbezwecken, wie z.B. Homepage oder Referenzanlagen veröffentlichen darf.
b) Der Auftraggeber/Besteller gibt mit der Beauftragung Klimatechnik Klement GmbH sein Einverständnis, dass diese Werbematerial, Informationen über Neuerung und Angebote zusendet.
14. Wartung
a) Bei vorzeitiger Auflösung eines Wartungsvertrages ist Klimatechnik Klement GmbH berechtigt, die noch offenen Forderungen bis Ende der Vertragsdauer als Pönale zu verlangen. In diesem Fall müssen die Leistungen seitens Klimatechnik Klement GmbH nicht erbracht werden.
b) Mängel werden nicht als Kündigungsgrund anerkannt, müssen jedoch von Klimatechnik Klement GmbH behoben werden.
c) Im Fall des Zahlungsverzuges wird das Zahlungsziel für die folgenden Aufträge automatisch auf Vorauskassa, bzw. Barzahlung gestellt.
d) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Wartungsarbeiten an den gelieferten Geräten im Rahmen des üblichen durchgeführt werden müssen und dass Betriebsstörungen in diesem Zusammenhang keinen Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch begründen. Diese Wartungsarbeiten werden fallweise auch per Internet-Fernzugriff durchgeführt. Klimatechnik Klement GmbH haftet in diesem Zusammenhang nicht für durch den Auftraggeber gewählte unsichere (leicht erratbare) Passwörter, bzw. für Schäden die durch Weitergabe von Passwörtern durch den Auftraggeber entstehen.
15. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten und montierten Anlagen und Geräte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Klimatechnik Klement GmbH.
b) Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind Klimatechnik Klement GmbH sofort zu melden. Der Auftraggeber/Besteller hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat Klimatechnik Klement GmbH schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter zu vertreten hat.
c) Dem Auftraggeber/Besteller ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung von Klimatechnik Klement GmbH untersagt.
16. Datenspeicherung
a) Gemäß § 23 des Datenschutzgesetzes informiert Klimatechnik Klement GmbH darüber, dass folgende Daten für Zwecke des Rechnungswesens und zur Planungs- und Terminbearbeitung automatisationsunterstützt verwendet werden: Namen, Adresse, Telefon- Telefaxnummer und Email-Adresse, Bestell-, Auftrags- und Rechnungsdaten, Liefer- und Zahlungskonditionen, Umsatz. Diese Daten werden von Klimatechnik Klement GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet und sind deren Mitarbeiter gemäß § 20 Datenschutzgesetz zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
17. Rechtswahl
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber/Besteller und Klimatechnik Klement GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht, sowie die in Österreich geltenden Normen zur Anwendung, soweit diese nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB sind.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für alle handwerklichen Montageleistungen ist der im Anbot beschriebene Ort, von sonstigen Leistungen (Waren und Leistungen ohne Montage) der Sitz von Klimatechnik Klement GmbH.
b) Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in Tulln, sohin das Bezirksgericht Tulln, oder das Landesgericht Korneuburg.
19. Salvatorische Klausel
a) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.